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Eine Betreuung zeichnet sich häufig in der Familie oder Nachbarschaft ab. Ein Angehöriger oder Nachbar verhält sich auffällig oder ist nicht mehr in der Lage, sich selbst ausreichend zu helfen. Dies kann auf altersgebrechliche Menschen ebenso zutreffen wie auf geistig oder körperlich Behinderte. Wird in einem solchen Fall festgestellt, daß der Mensch sein Leben nicht mehr nach eigenen Vorstellungen führen kann, kommt die Bestellung eines Betreuers in Betracht. Hierbei hat " der Betreuer die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten zu können". ( § 1901 Abs.1 BGB ) Speziell handelt es sich um das Führen von Betreuungen nach dem Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige - Betreuungsgesetz ( BtG ) - und nach dem Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger - Betreuungsbehördengesetz ( BtBG ) Damit Betreuerinnen und Betreuer die Ihnen übertragenen Angelegenheiten und Aufgaben optimal zum Wohle der Betroffenen erledigen können, ist eine gründliche und fundierte Ausbildung und Anleitung in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern und Arbeitsbereichen erforderlich. Als Diplom Sozialpädagoge mit über 10 jähriger Tätigkeit als Berufsbetreuer, verfüge ich über die entsprechende Qualifikation und Lebenserfahrung, jede Betreuung mit ihren unterschiedlichsten Anforderungen, richtig zu erfassen. Meine Tätigkeit orientiert sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Hans Engels Direktinfo unter: 0171 50 70 212
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